Kaffee und Tee haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Verlauf der homöopathischen Behandlung, sollte aber trotzdem in kleinen Mengen genossen werden.
Eine mentholhaltige Zahnpaste hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Verlauf einer homöopathischen Behandlung. Gleich verhält es sich mit mentholhalten Kaugummis oder Bonbons.
Durch das grossflächige Auftragen von Salben die ätherische Öle wie Menthol oder Kampfer enthalten, wird das elektrische Potential der Haut so verändert, dass es unter Umständen zu einer verminderten Ausscheidung von Abfallstoffen kommt. Da dieser Reinigungsprozess während einer konstitutionellen Behandlung oft zu beobachten und sehr wünschenswert ist, könnte diese Änderung des Potentials zu einem Abbruch der Heilreaktion führen.
Während einer homöopathische Konstitutionsbehandlung sollten keine Schüsslersalze verwendet werden, weil diese den Heilungsverlauf stören könnten.